Spargelder können nicht verliehen werden.

Die Initianten schreiben: "Geld von den Sparkonti kann verliehen werden" und "ein Einlageschutz soll mit bis zu 100'000 Franken haften.".

Quelle: http://www.vollgeld-initiative.ch/erlaeuterungen/

Was passiert nun mit diesem verliehenen Geld? Der Schuldner dürfte, wie jeder wohl weiss, den Kredit nicht aufgenommen haben, um ihn danach unter die Matratze zu legen und später wieder zurückzuzahlen! Er gibt selbstverständlich dieses Geld aus! Was passiert dann mit dem Geld? Es landet auf dem Konto seines Lieferanten. Wenn nun der Lieferant spart, gehört dasselbe Geld zwei Personen, nämlich einerseits dem Sparer 1 und anderseits dem Sparer 2! Ist das tatsächlich Vollgeld?


Betreffend das ebenfalls und hauptsächlich als Begründung für Vollgeld ins Feld geführte Fractional Reserve Banking (Teilreservehaltung) verweise ich Sie hierher! Warnung: Sie werden sehen, wie Sie einmal mehr an der Nase herumgeführt wurden - mit schlimmsten Folgen für Sie und Ihre Nachkommen.

Autor: Oeconomicus criticus